Eltern ABC

Alles Wichtige auf einen Blick — Im Bereich „Schule ABC“ finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Schulalltag in Niederdorf: Wer wir sind, wie wir arbeiten und was unser Schulhaus besonders macht.

Ob Organisation, Angebote oder Ansprechpersonen – hier bekommen Sie einen Überblick über das, was unsere Schule ausmacht.

Für Eltern gibt es zusätzlich einen geschützten Bereich mit weiterführenden Inhalten wie Stundenplänen, Terminen oder internen Mitteilungen. Der Zugang ist nur mit Login möglich.

Kurz gesagt: Alles, was man über die Schule Niederdorf wissen muss – von A bis Z!

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    Absenzen

    Geltungsbereich

    Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen.

    Zweck

    Die Absenzenordnung stellt eine einheitliche Absenzenregelung an der Schule sicher und verfolgt das Ziel, die Lehrpersonen jederzeit über das Fernbleiben von Kindern zu orientieren.

    Eingeschlossen in diese Regelung sind die Schulstufen Kindergarten sowie 1.-6. Primar.

    Grundsatz

    Als Absenz gilt jede entschuldigte und unentschuldigte Abwesenheit von der Schule. Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumnis des Unterrichts ohne erbrachte Entschuldigung.

    Entschuldigungsgründe

    Als Entschuldigungsgründe gelten insbesondere:

    • Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers
    • höhere Gewalt, insbesondere Witterungs- und Strassenverhältnisse, die den Schulbesuch verunmöglichen
    • Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen

    Meldung der Absenz

    Die zuständige Lehrperson ist im Voraus oder unmittelbar nach Eintreten des Entschuldigungsgrundes zu benachrichtigen.

    • Absenzen, die auf den obenstehenden Entschuldigungsgründen basieren, müssen von den Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn per KLAPP gemeldet werden. Bitte informieren Sie die Lehrperson über die Absenzen Ihres Kindes.
    • Bei Nichtmeldung kontaktiert die Lehrperson die Erziehungsberechtigten.

    Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall des Schulkindes von mehr als sieben Tagen ist der Lehrperson von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis einzureichen.

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    Amt für Gesundheit Basellandschaft

    Das Amt für Gesundheit entwickelt und begleitet die Gesundheitsstrategie des Kantons Basel-Landschaft.

    Es umfasst ein breites Aufgabengebiet im Bereich des Gesundheitswesens des Kantons wie die Gesundheitsversorgung, die Gesundheitsplanung und -finanzierung, die Alterspolitik, die Gesundheitsförderung, Suchthilfe und Prävention, hoheitliche Aufgaben im Bereich der Heilmittel, der medizinischen Berufe oder der Bekämpfung von Epidemien sowie Rechtsetzungsprozesse im Gesundheitsbereich.

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    Assistenz

    Assistenzpersonen unterstützen Schülerinnen und Schüler in ihren sozialen Interaktionen sowie ihrer Arbeitsorganisation und begleiten sie in ihrer psychosozialen Entwicklung Sie helfen Schülerinnen und Schüler bei Tätigkeiten, Aktivitäten und Arbeitsabläufen mit praktischen Hilfestellungen.

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    Begabungsförderung

    Unter der Begabungsförderung ist eine Förderung für speziell begabte Schülerinnen und Schüler zu verstehen. Begabungsförderung will primär eine optimale Lernumgebung schaffen, welche die Freilegung verborgener Talente, die individuelle Entwicklung und Förderung von Begabungen und spezielle Erlebnisse für besonders begabte Kinder ermöglicht.

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    Beurteilung

    Die Beurteilung Ihres Kindes basiert nicht nur auf den fachlichen Kompetenzen, sondern berücksichtigt auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten, die Persönlichkeitsentwicklung sowie die individuellen Lernvoraussetzungen. All diese Aspekte fliessen in die Gesamtbeurteilung ein und geben eine Einschätzung über die mutmassliche weitere Entwicklung der Schülerin oder des Schülers im Hinblick auf die Anforderungen der weiterführenden Schulen.

    Eine Übersicht über die stufengemässe Beurteilung Ihres Kindes erhalten Sie von der Klassenlehrperson.

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    Blockzeiten

    Im Kindergarten: 

    Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr (08.00 - 08.30 Uhr Einlaufzeit)

    In der Primarschule: 

    Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Der Nachmittagsunterricht kann am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag stattfinden. Der Mittwochnachmittag ist schulfrei. Die genauen Unterrichtszeiten können Sie dem Stundenplan Ihres Kindes entnehmen.

    Sekretariat

    Im Schuljahr 2025/2026 ist das Sekretariat in der Regel wie folgt offen:

    Montag / Mittwoch von 8.30 bis 11.30 Uhr

    Ausserhalb der Öffnungszeiten und während den Schulferien sind wir per E-Mail info@schuleniederdorf.ch oder über den Anrufbeantworter Tel. Nr. 061 963 02 16 erreichbar. Termine werden nach schriftlicher Vereinbarung festgelegt.

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    Deutsch als Zweitsprache

    Für fremdsprachige Schüler und Schülerinnen, die beim Eintritt in die Volksschule noch nicht drei Jahre im deutschen Sprachgebiet wohnhaft gewesen sind oder über wenig Deutschkenntnisse verfügen, haben Anspruch auf den Besuch von Kursen in Deutsch als Zweitsprache. Die Klassenlehrpersonen melden die betreffenden Kinder bei der Schulleitung an.

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    Disposition

    Schülerinnen und Schüler können aus triftigen Gründen vom Besuch einzelner Bildungsbereiche sowie vom Schulbesuch an einzelnen Wochentagen dispensiert werden. Über die Dispensation entscheidet die Schulleitung auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten. Je nach Art der Dispensation muss ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden.

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    Eintritt in den Kindergarten

    Der Kindergarten ist für alle Kinder obligatorisch. Als Stichtag für den Schuleintritt in den Kindergarten gilt der 31. Juli. Somit beginnt die obligatorische Schulzeit für alle Kinder mit vollendetem 4. Lebensjahr.

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    Ferienplan

    Schulferien

    Die Regelung der Schulferien gilt für die Kindergärten, Volksschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein.

    Sie finden die Schulferien für das aktuelle und die zukünftigen Schuljahre auf der Homepage des Kantons: www.bl.ch oder in den Schulnachrichten.

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    Förderangebot Französisch (FaZ)

    Schülerinnen und Schüler, die infolge der Wohnsitznahme aus einem Kanton mit Englisch als erster Fremdsprache über ungenügende Französischkenntnisse

    verfügen, können den Förderunterricht in Französisch (FaZ) besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler, die infolge Zuzugs das erste oder zweite Jahr

    Französischunterricht nicht besucht haben und oder Schülerinnen und Schüler, die über ungenügende Französischkenntnisse verfügen, können den Förderunterricht in Französisch (FaZ) besuchen.

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    Fundgegenstände

    Es kommt immer wieder vor, dass Sachen liegen bleiben. Sie oder Ihr Kind können sich an die Klassenlehrperson oder an den Schulabwart wenden. Lassen Sie nicht allzu viel Zeit verstreichen und gehen Sie der Sache rasch nach. Die Fundgegenstände werden in der Vitrine bei der Mehrzweckhalle und im Gestell im Erdgeschoss des neuen Schulhauses aufbewahrt. Was nicht abgeholt wird, wird am Ende des Semesters entsorgt.

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    Gesundheit und Versicherung

    Schularzt

    Dr. Gilbert Kaufmann, Hauptstrasse 49, 4435 Niederdorf, Tel. 061 961 87 87

    Schulärztliche Untersuchungen

    Diese finden vor Kindergarteneintritt und im 5. Schuljahr statt. Die Untersuchung kann wahlweise beim Hausarzt oder beim Schularzt durchgeführt werden. Die Klassenlehrperson informiert Sie zu gegebener Zeit über den Ablauf.

    Unfallversicherung

    Die Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache der Eltern.

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    Haus- und Platzordnung
    1. Areal Schule, Kindergarten, Mehrzweckhalle
    • Schule oder Vereine haben bei der Benützung Vorrang.
    • Aktivitäten, die den Unterricht stören, sind zu unterlassen.
    • Es gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrräder und Motorräder.
    • Es ist verboten, Gegenstände gegen Gebäude zu werfen oder Dächer zu betreten.
    • Für schulpflichtige Jugendliche ist das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sowie anderer Suchtmittel verboten.
    • Ausserhalb des regulären Unterrichts ist das Betreten der Schulhäuser verboten, ausser bei vorher bewilligten Aktivitäten.
    • Auch ausserhalb der Unterrichtszeiten ist die Platzordnung strikt einzuhalten.
    • Beschädigungen sind sofort der Klassenlehrkraft oder dem Hauswart zu melden. Bei Mutwilligkeit oder Fahrlässigkeit sind die Schuldigen schadenersatzpflichtig.
    • Fundgegenstände werden im Fundkasten der Mehrzweckhalle aufbewahrt und können beim Hauswart abgeholt werden. Unabgeholte Gegenstände werden nach Ende des Schuljahres entsorgt.
    • Bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernehmen Schule oder Gemeinde keine Haftung.
    • Eltern haften für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulgelände innerhalb und ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten.
    • Bei Verstössen können entsprechende Massnahmen ergriffen werden.
    2. Schulweg
    • Der Schulweg ist der kürzeste Weg zwischen Schulhaus und Zuhause. Er darf nicht ohne Grund verlassen werden.
    • Auf dem Schulareal sind Abkürzungen über Grünflächen verboten.
    • Die Schülerinnen und Schüler legen den Schulweg grundsätzlich zu Fuss zurück. Ausnahmebewilligungen erteilt die Schulleitung.
    • Velos und Trottinette müssen in die dafür vorgesehenen Veloständer gestellt werden.
    3. Schulhaus und Unterricht
    • In der Primarschule darf das Schulhaus erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
    • Im Kindergarten gilt eine Einlaufszeit von 8.00 bis 8.30 Uhr. Der gemeinsame Unterricht beginnt um 8.30 Uhr.
    • In den Schulzimmern gilt Hausschuhpflicht für Schülerinnen und Schüler. Schuhe und Kleidung sind am vorgesehenen Platz zu versorgen.
    • Lärmen, Rennen, Ball- und Wurfspiele sowie Inlineskater sind im Schulhaus verboten.
    4. Pausen und Pausenplatz
    • In den grossen Pausen müssen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude verlassen.
    • Das Pausenareal darf ohne spezielle Erlaubnis nicht verlassen werden.
    • Zum Pausenareal gehören: der Schulplatz und Spielplatz beim oberen Schulhaus, der Schulplatz bis zur Mehrzweckhalle beim unteren Schulhaus.
    • Nicht zum Pausenareal gehören: die Trottoirs und Strassen, das Areal des Kindergartens und die Treppe vom unteren Schulplatz zur Hauptstrasse.
    • Die Pausen zählen zur regulären Unterrichtszeit.
    • Auch ausserhalb des Unterrichts ist das Pausenareal strikt auf die genannten Bereiche begrenzt.
    5. Mehrzweckhalle
    • Schülerinnen und Schüler dürfen Garderoben, Halle sowie die Werkräume nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten.
    • Es gilt ansonsten die Benützungsverordnung der Gemeinde.
    6. Vollzug
    • Während der Unterrichtszeiten sind Lehrkräfte, Schulleitung und Hauswart für den Vollzug der Haus- und Platzordnung verantwortlich.
    • Ausserhalb der Unterrichtszeiten übernimmt der Hauswart die Aufsicht.
    • Verstösse sind den zuständigen Personen zu melden. Diese ergreifen entsprechende Massnahmen.
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    ISF im Kindergarten

    Die Lehrperson der Integrativen Speziellen Förderung (ISF)  hilft im Kindergarten Kindern mit pädagogischen Bedürfnissen oder sozialen bzw. emotionalen Lernbedürfnissen und berät deren Eltern sowie die Kindergartenlehrperson. Sie besucht regelmässig die Kindergärten, führt eine erste Abklärung durch und fördert die Kinder in Kleingruppen oder einzeln. Falls nötig erfolgt eine Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) für eine schulpsychologische Abklärung. 

     

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    ISF in der Primarschule

    Der Unterricht in der Regelklasse von der 1. bis zur 6. Klasse ist auf eine individualisierte Lernförderung aller Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Dies geschieht entweder durch Binnendifferenzierung im Regelunterricht oder im Rahmen der Integrativen Speziellen Förderung (ISF). Die Unterstützung in der ISF erfolgt durch verschiedene Fachfunktionen (Schulische Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Assistenz) und Sozialformen (Einzel- oder Gruppenarbeit sowie Ganzklassenunterricht), stets unter Berücksichtigung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes. Falls notwendig, wird eine Anmeldung beim SPD für eine schulpsychologische Abklärung vorgenommen.

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    Jokertage

    Pro Schuljahr stehen jedem Kind 2 Jokertage (Kalendertage) zur Verfügung. Diese verfallen bei Nichtbezug.

    • Beim Einlösen der Jokertage muss kein Grund des Fernbleibens vom Unterricht angegeben werden. Diese Absenz muss spätestens eine Woche vor der Einlösung der Lehrperson über KLAPP mitgeteilt werden.
    • Diese Regelung gilt nicht für Abwesenheit infolge von Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Arzt- oder Zahnarzttermin des Kindes, soweit deren Besuch nicht ausserhalb der Schulzeit möglich ist.
    • Der verpasste Schulstoff muss in Absprache mit den Lehrpersonen umgehend aufgearbeitet werden.
    • Die Jokertage dürfen nicht bei schon angekündigten Klassen- oder Schulanlässen oder bei bereits angesetzten Prüfungen und nicht als Ferien- oder Feiertagsverlängerungen bezogen werden.
    • Die Lehrperson führt Kontrolle über die Jokertage.
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    Kinder- und Jugendzahnpflege

    Für die Erhaltung und Förderung gesunder Zähne bietet Ihnen die Gemeinde Niederdorf die Möglichkeit, Ihr Kind in der Kinder- und Jugendzahnpflege anzumelden. Die Zahnarztwahl im Kanton Baselland ist frei. Die damit verbundenen Vorteile und Voraussetzungen entnehmen Sie den Unterlagen, die Sie beim Eintritt Ihres Kindes in den Kindergarten oder bei einem Zuzug erhalten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an: Gemeindeverwaltung Niederdorf, Kilchmattstrasse 5, Tel. 061 965 30 40.

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    Klassen

    Im Schuljahr 2025/2026 führt die Gemeinde Niederdorf 2 Kindergarten- und 6 Primarklassen.

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    Klassenzuteilung 2025/2026
    Kindergarten obenLea Käser
    Kindergarten untenKristina Häner
    1. KlasseRaphaela Zulian / Yaëlle Hartmann
    2. KlasseSophie Waldner / Rosmarie Schmutz
    3. KlasseFabienne Herzog / Barbara Malomo
    4. KlasseFabrizio Calmucco / Barbara Zürcher
    5. KlasseSimone Helfenstein / Corina Lohner
    6. KlasseAndrea Häfelfinger/ Corinne Müller
      
    Textiles GestaltenSebehat Bektesi
    Musik & BewegungMaria Rechsteiner
    ReligionKinga Bär / Regina Rudin
    FranzösischFabrizio Calmucco (4. Klasse)
    Mélanie Sutter (3. Klasse)
    Corina Lohner (5. & 6. Klasse)
      
    Spezielle Förderung 
    DaZ KindergartenVanessa Goossen
    ISF Kindergarten Corina Lohner
    DaZ & ISFAlessia Gruber (1. Klasse)
    Rosmarie Schmutz (2. Klasse)
    Corinne Müller (3. Klasse)
    Barbara Zürcher (4. Klasse)
    Aileen Booth (5. Klasse)
    Sabine Ronge (6. Klasse)
    BegabungsförderungBarbara Zürcher
    SchulsozialarbeitMaximilian Graf
    KlassenassistenzAndrea Fink (Kindergarten)
    Saskia Kunz (Primarschule)
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    Kleidung

    Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten, in angemessener Kleidung in die Schule zu kommen. Es wird empfohlen, auf sehr kurze Kleider (wie Hotpants oder Minirock), tiefsitzende Hosen sowie Oberteile mit tiefem Ausschnitt zu verzichten. Auch sollte darauf geachtet werden, keine Trainerhosen sowie bauch- oder rückenfreie T-Shirts zu tragen. Auch besteht das Verbot von irritierender oder anstössiger Kleidung, beispielsweise von T-Shirts mit sexistischen, rassistischen, menschenverachtenden, gewalt- oder drogenverherrlichenden Symbolen oder Botschaften.

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    Kommunikationswege

    Die Erziehungsberechtigten bringen mit:

    • Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit
    • Positive Grundhaltung der Schule gegenüber
    • Interesse am Schulgeschehen und am Bildungsprozess des Kindes
    • Erziehungsverantwortung
    • Information

    Die Lehrpersonen bieten an:

    • Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit
    • Erreichbarkeit (z.B. Elternheft, E-Mail, KLAPP)
    • Schulbesuchsmöglichkeit
    • Elternabende, Elterngespräche
    • Klassenanlässe
    • Information
    • Kontakt zu Fachstellen

    Die Schulleitung ist zuständig für:

    • Unterstützung Eltern - Lehrpersonen - Schüler:innen
    • Information
    • Aufsicht über die Schule
    • Bewilligungen, Beschwerden
    • Kontakt zu Fachstellen und Institutionen

    Der Schulrat übernimmt:

    • Aufsicht über die Schulleitung
    • Informationen
    • Erarbeitung von Massnahmen im Bereich Finanzen
    • Kontakt zum Gemeinderat
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    Kontakt Schule - Elternhaus

    Wir begrüssen es sehr, wenn eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule zustande kommt. Die Lehrpersonen fördern diesen Kontakt z.B. durch Einladungen zu persönlichen Gesprächen, Elternabende, gemeinsame Anlässe, Ermunterung zu Schulbesuchen usw.

    Die Lehrperson ist darauf angewiesen, dass Sie wichtige, Ihr Kind betreffende Informationen weitergeben. Dies hilft ihr, sich optimal auf Ihr Kind einzustellen. Falls Ihr Kind eine Krankheit hat, welche einen Schulbesuch beeinträchtigen könnte, kann eine Information an die Lehrperson sehr wichtig sein. Lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt / Ihrer Kinderärztin beraten, welche Informationen Sie weitergeben sollten. An dieser

    Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Lehrpersonen wie auch die Behörden der Schweigepflicht unterstehen.

    Falls Probleme zwischen Schule / Lehrperson und Eltern / Kind auftreten

    Probleme sind besser lösbar, wenn sie frühzeitig angegangen werden. Warten Sie nicht zu lange.

    • Besprechen Sie diese immer zuerst mit der betreffenden Lehrperson

    Selbstverständlich steht die Schulleitung auch für allgemeine, die Schule betreffende Fragen zur Verfügung.

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    Krankheit

    Sollte die Lehrperson Ihres Kindes erkranken, wird der Unterricht in der Primarschule am Vormittag entweder durch eine Stellvertretung übernommen oder die Kinder werden einer anderen Klasse zugeteilt. Am Nachmittag kann der Unterricht in Ausnahmefällen ausfallen.

    Im Kindergarten entfällt der Unterricht am Vormittag und Nachmittag, wenn keine Stellvertretung gefunden werden kann.

    Die Lehrperson informiert die Erziehungsberechtigten über ihren Ausfall – wenn möglich am Vorabend, spätestens jedoch am Morgen – über die App KLAPP.

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    Logopädie

    Der Logopädische Dienst hat zur Aufgabe, Kinder mit Sprach- und Sprechauffälligkeiten im Vorschul- und Schulalter pädagogisch-therapeutisch zu fördern und zu begleiten. Die Logopäd:innen bieten Abklärungen, Kontrolluntersuchungen und Therapien an. Sie leiten die Kinder an Fachstellen weiter, wenn weitere Abklärungen oder Therapien notwendig sind.

    Der Logopädische Dienst berät die Eltern in Fragen des Umgangs mit der Sprachauffälligkeit ihres Kindes. Dieser Dienst ist für die Eltern kostenlos. Auskünfte erteilen: 

    Logopädischer Dienst
    Schulstrasse 12
    4436 Oberdorf

    Tel. 061 961 07 90
    Mail: info@logo-ldw.ch

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    Mittagstisch

    Der Mittagstisch wird durch die Spielgruppe Summervogel organisiert und angeboten. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.summervogel-niederdorf.ch zu finden.

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    Musik & Bewegung

    Im ersten Primarschuljahr wird Ihr Kind das Fach „Musik & Bewegung“ besuchen. Dieser Unterricht ist als Ergänzung zur Musik bei der Klassenlehrperson zu betrachten und hat zum Ziel, alle Bereiche der Musik auf die vielfältigste Art und Weise den Kindern näher zu bringen. Singend, musizierend, hörend, notierend und mit viel Bewegung wird die Musik erlebt. Dieses Fach erleichtert eine weiterführende musikalische Betätigung.

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    OLA offenes Lernatelier

    Wir bieten für alle Kinder der Primarschule ein offenes Lernatelier Ola an. Das OLA richtet sich an Kinder, die zusätzliche Unterstützung beim Lösen der Aufgaben benötigen. Das OLA findet jeweils am Montag und Dienstag ab 15.15 Uhr statt.

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    Pause

    An der Primarschule findet von 10.00 - 10.30 Uhr eine grosse Pause statt. Lehrpersonen beaufsichtigen die Kinder auf dem Pausenplatz und stehen bei Unstimmigkeiten helfend zur Seite. Im Kindergarten regelt die Kindergarten-Lehrperson die Pausen individuell.

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    Religionsunterricht

    Der Religionsunterricht wird ökumenisch geführt. Wenn Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden möchten, bitten wir Sie Ihre Absicht schriftlich jeweils bis Mitte Juni für das nächste Schuljahr der Klassenlehrperson mitzuteilen.

    Während des Schuljahres ist es nicht möglich Ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden. Ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung und Religionslehrperson wird nur im Ausnahmefall berücksichtigt.

    Für Fragen stehen Ihnen die beiden Kirchgemeindesekretariate zur Verfügung:

    Katholisches Pfarramt Evang.-ref. Kirchgemeinde
    Sekretariat Waldenburg-St. Peter
    Futtersteigweg 1
    4436 Oberdorf

    Tel. 061 961 00 30
    kath.oberdorf@bluewin.ch

    Sekretariat - Manuela Wahl
    Winkelweg 2
    4435 Niederdorf

    Tel. 077 470 29 30
    sekretariat@kirche-waldenburg.ch

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    Schulbibliothek

    Wir verfügen über eine gut ausgestattete Schulbibliothek. Jede Klasse besucht einmal wöchentlich während der Unterrichtszeit die Bibliothek mit der Klassenlehrperson. Zusätzlich ist die Bibliothek für alle schulpflichtigen Kinder am Freitag von 10.00 bis 10.30 Uhr geöffnet.

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    Schulhausordnung

    Die Schulhausordnung regelt grundlegende Verhaltensweisen in der Schule. Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung ermöglichen ein angenehmes Schulklima.

    Unterrichtsbeginn im Kindergarten: 

    Im Kindergarten gilt eine Einlaufszeit von 8.00 bis 8.30 Uhr. Der gemeinsame Unterricht beginnt um 8.30 Uhr.

    Unterrichtsbeginn in der Primarschule: 

    Das Schulhaus wird von den Kindern erst 5 Minuten vor dem offiziellen Unterrichtsbeginn betreten.

    Schulschluss: Im Schulhaus: 

    Nach Schulschluss verlassen die Kinder das Schulhaus.

    In den Schulzimmern werden von allen Schülerinnen und Schülern während des ganzen Jahres Hausschuhe getragen. Lärmen, Rennen, Ball- und Wurfspiele sind im Schulhaus verboten.

    Mehrzweckhalle

    Garderoben und Halle dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten werden.

    Pausen: 

    Die Pausen zählen auch zur Schulzeit.

    In den grossen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Schulgebäude. Sie halten sich auf dem Pausenareal auf und dürfen es ohne spezielle Erlaubnis nicht verlassen.

    Verhaltensregeln: 

    Alle helfen mit, Schmutz, Unordnung und Energieverschwendung zu vermeiden.

    Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke und anderer Suchtmittel ist während der Schulzeit auf dem gesamten Areal der Schule und des Kindergartens verboten. 

    Wertgegenstände und Geldbeutel sollten nicht unbeaufsichtigt aufbewahrt werden. Handys, Smart Watches und andere elektronische Geräte werden nicht in die Schule mitgenommen. Waffen jeglicher Art (auch Spielzeugwaffen) sind auf dem ganzen Schulareal verboten.

    Material: 

    Alle Beschädigungen von Gegenständen oder an Gebäuden sind der Klassenlehrperson oder dem Hauswart zu melden.

    Fundgegenstände werden im Fundkasten in der Mehrzweckhalle aufbewahrt. Sie können bei der Klassenlehrperson oder beim Hauswart abgeholt werden. Über Gegenstände, die bis Ende Schuljahr nicht abgeholt werden, verfügt die Schule.

    Bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernehmen Schule und Gemeinde keine Haftung.

    Zu den iPads und Laptops haben die Schülerinnen und Schüler grosse Sorge zu tragen.13Schulareal: Das Pausenareal darf in der Freizeit benutzt werden, sofern es nicht durch Schulklassen oder Vereine belegt ist.

    Durch Aktivitäten auf dem Schulareal dürfen andere nicht gestört werden. Auf dem Schulareal herrscht ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge (ausser zum Materialtransport). Das Herumfahren mit Fahrrädern ist während der Pause nicht erlaubt.

    Die ausführliche Schulhaus- und Platzordnung der Primarschule Niederdorf ist auf der Schulwebseite zu finden.

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    Schulsozialarbeit

    Schulsozialarbeit ist eine Dienstleistung der Kinder- und Jugendhilfe und orientiert sich an deren Zielen. Sie kann allgemein von allen an einer Schule Beteiligten für verschiedene Anliegen in Anspruch genommen werden und richtet sich spezifisch an Kinder und Jugendliche mit sozialen und persönlichen Anliegen oder bei welchen das Kindswohl gefährdet ist. Die Beratung und Unterstützung werden vor Ort an der Schule erbracht. Die Schulsozialarbeiterin ist regelmässig und zu bestimmten Zeiten während der Schulzeit an der Schule präsent und für die Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Schulleitung und Eltern / Erziehungsberechtigten direkt und auf verschiedene Weise erreichbar.

    Schulsozialarbeit hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche bei Problemen, Krisen und in Notlagen zu helfen, sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und in der Entwicklung 14von Lebenskompetenz zu unterstützen sowie das soziale Miteinander an der Schule zu fördern.

    Schulsozialarbeit grenzt sich ab von schulergänzenden und therapeutischen Hilfsangeboten wie etwa der Heilpädagogik, Schulpsychologie und spezieller Förderung.

    Die Schule Niederdorf bietet die Betreuung und Beratung eines Schulsozialarbeiters für Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern und Erziehungsberechtigte an. Sie oder Ihr Kind können sich Herrn Maximilian Graf wenden.

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    Schulweg

    Auf los geht's los: Mit dem eigenständigen Laufen zum Kindergarten oder zur Primarschule und wieder nach Hause erobern die Kinder ein wichtiges Stück Selbständigkeit.

    Die Verantwortung für die Kinder auf dem Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten.

    Gewöhnen Sie Ihr Kind daran, auf dem direkten Weg zur Schule zu gehen. Helfen Sie ihm, sich im Strassenverkehr zurechtzufinden und setzen Sie Massnahmen zur Sicherheit Ihres Kindes (Kleidung) durch. Sagen Sie Ihrem Kind, wie es sich richtig verhalten soll, wenn es von fremden Personen angesprochen wird.

    Der Schulweg bietet dem Kind eine eigene Erlebniswelt. Es wäre schade, ihm dieses Umfeld nicht zu schaffen. Deshalb bitten wir Sie, Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule zu bringen oder abzuholen.

    Wir empfehlen, dass Kinder den Weg in den Kindergarten und in die Primarschule zu Fuss zurücklegen. Sie können so wichtige Erfahrungen im Strassenverkehr machen und das Erlebnis Schulweg mit ihren Klassenkameradinnen und -kameraden teilen.

    Zum Überqueren der Hauptstrasse soll die Fussgängerstreifen benutzt werden. Wenn möglich, soll die Hauptstrasse gemieden werden.

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    Übertritt in die Primarschule

    Die Primarschule dauert 6 Jahre. Kindergarten und Primarschule bilden zusammen die Primarstufe. Die Zählweise bleibt unverändert: 1./ 2. Kindergartenjahr, 1.-6. Primarklasse. Mit dem Lehrplan 21 wird die Volksschule in drei Zyklen eingeteilt. Der erste Zyklus umfasst den zweijährigen Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule, der zweite Zyklus beinhaltet die 3. bis 6. Primarklasse. Alle Gemeinden bieten Blockzeiten an den Vormittagen an. Ab der 3. Klasse wird Französisch, ab der 5. Klasse Englisch unterrichtet.

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    Übertritt in die Sekundarschule

    Nach der 6. Primarklasse findet der Übertritt in die Sekundarschule statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Sekretariat der Sekundarschule in Oberdorf unter Tel. Nr. 061 965 95 50 oder unter www.sek-waldenburgertal.ch.

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    Urlaub

    Beurlaubung

    Beurlaubung sind spätestens vier Wochen vor Urlaubsbeginn mit dem Formular „Urlaubsgesuch“ (nicht über KLAPP) einzureichen. Die Klassenlehrperson reicht das Gesuch an die Schulleitung weiter. Später eingereichte Gesuche werden nur behandelt, wenn die Urlaubsgründe nicht voraussehbar waren.

    Schülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Die Klassenlehrperson wird beim Entscheid beigezogen.

    Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig:

    die Klassenlehrperson:

    • bis zu einem Tag 

    die Schulleitung:

    • ab 1 Tag

    Gründe für die Bewilligung eines Urlaubes

    Gesuche werden bewilligt 

    • bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses
    • bei Familienangelegenheiten und Familienzusammenführungen (im vertretbaren zeitlichen Rahmen)
    • bei aktiver Teilnahme an Sportveranstaltungen und kulturellen Anlässen, sofern eine Bestätigung vorliegt, dass das Kind tatsächlich an der entsprechenden Veranstaltung teilnimmt.
    • für Ferienverlängerungen bis maximal 2 Tage

    Gesuche werden ausnahmsweise bewilligt

    • wenn Familien aus beruflichen Gründen gezwungen sind, Ferien während der Schulzeit zu verbringen
    • bei Vorliegen weiterer triftiger Gründe, die von der Schulleitung resp. dem Schulrat nach Absprache mit der Lehrperson und den Eltern beurteilt werden.

    Der versäumte Schulstoff muss selbständig nachgeholt werden. Die Nachholung liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

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    Znüni

    Der Kindergarten und die Primarschule Niederdorf haben sich der Gesundheitsförderung verpflichtet.

    Bitte geben Sie Ihrem Kind eine möglichst gesunde Zwischenverpflegung mit in die Schule.

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